Sie wollen kirchlich heiraten?
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung und wir freuen uns mit Ihnen über die Liebe, die Sie gefunden haben und die Sie einem Partner oder einer Partnerin versprechen in Treue zurückzugeben - in guten wie in bösen Tagen, Armut und Reichtum, in Gesundheit und Krankheit bis dass Tod Sie voneinander trennt.
Gerne feiern wir mit Ihnen und Ihren Gästen diese gottgeschenkte Verbindung zweier Menschen. Alle Details dazu besprechen Sie am besten rechtzeitig mit dem Pfarrer/der Pfarrerin. Besonders wichtig ist dabei die langfristige Planung für Ihren Wunschtermin - mittlerweile sind a 12 bis 18 Monate üblich, damit Pfarrer, Kirche, Feierlocation u.v.m. am gewünschten Termin verfügbar sind. Kurzfristiger können wir ihren Wunschtermin nicht immer realisieren - aber wenns mal schnell gehen muss, sprechen Sie uns bitte trotzdem an!
Voraussetzung für eine kirchliche Hochzeit ist die vorher (auch zeitlich vorher am gleichen Tag) stattgefundene standesamtliche Hochzeit - ohne Standesamtsurkunde keine kirchliche Hochzeit bei uns.
Gerne gestalten wir Ihren Hochzeitsgottesdienst gemeinsam mit Ihnen nach Ihren Wünschen und beraten Sie über die kirchlichen Möglichkeiten und Traditionen sowie aktuellste Trends.
Im Rahmen der Trauung/des Gottesdienstes zur Eheschließung ist es auch möglich gemeinsame Kinder taufen zu lassen - bitte sprechen Sie dies im ersten Vorgespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin an.
Sollten Sie eine kirchliche Hochzeit an einem für Sie besonderen Ort außerhalb eines Kirchgebäudes wünschen, beraten wir Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten.
Möglichkeiten bei uns kirchliche Hochzeiten zu feiern:
Trauung: beide gehören der evangelisch-luterhischen Kirche an / ökumenische Trauung bei unterschiedlicher Kirchenzugehörigkeit beider
Gottesdienst zur Eheschließung: nur einer der beiden gehört der evangelisch-lutherischen Kirche an
Was leider für Hochzeiten in unseren Kirchen nicht möglich ist und wir von vornherein nicht verschweigen können - wir bitten um Verständnis
- Paare, bei denen keiner der beiden der evangelisch-lutherische Kirche angehört können nicht kirchlich heiraten.
- Wir vermieten unsere Kirchen auch nicht an Mitglieder der Freikirchen oder anderer Religionsgemeinschaften zu diesem Zweck!
- Unsere eigenen Gemeindeglieder haben prinzipiell terminlichen Vorrang vor "auswärtigen" Paaren.