Kirchenvorstandswahl am Sonntag, 13. September 2026

Da die Wahl in einem Stimmbezirk mit nur einer gemeinsamen Kandidaten- und Wählerliste stattfindet, können Sie als Wahlberechtigte/r am Wahltag frei entscheiden, an welchem Ort und zu welcher Zeit Sie zur Wahl gehen. Es wird jeweils eine kurze Andacht geben und im Anschluss ist Gelegenheit zu wählen.
Kirche Crossen 8:30 bis 9:15
Kirche Mosel 9:30 bis 10:15
Johanniskirche 11:00 bis 11:45
Christophoruskirche 13:00 bis 13:45
Moritzkirche 14:30 bis 15:30
Der neue Kirchenvorstand wird aus 10 gewählten Mitgliedern und einem berufenem Mitglied bestehen. Sie haben deshalb maximal zehn Stimmen und gewählt sind jeweils die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus den verschiedenen Kirchorten. Eine zusätzliche Person ist dann noch in den Kirchenvorstand zu berufen. Die Berufung erfolgt durch die Neugewählten bis zum 11. Oktober 2026. Da keiner der Kandidaten und Kandidatinnen unter 27 Jahre alt ist, muss die zu berufende Person lt. Kirchenvorstandbildungsordnung dieses Kriterium erfüllen.
Briefwahl
Eine Briefwahl bei Verhinderung am Wahltag ist möglich. Briefwahlscheine sind ausschließlich am 7. und 8. September persönlich in den Büros zu den folgenden Zeiten erhältlich:
am Montag, 7. September von 14:00 bis 17:00, im Büro Moritz
oder am Dienstag, 8. September 10:00 bis 11:00 im Büro Christophorus
Einspruch gegen einzelne Kandidaten oder das geübte Verfahren zur Kandidatenaufstellung sind ausschließlich schriftlich gegenüber dem Kirchenvorstand möglich bis zum 16. August 2026.